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Juli 2021

Förderung der Kinderwunschbehandlung durch das Land NRW

Förderung der Kinderwunschbehandlung durch das Land NRW

Das Land NRW fördert ab September die Durchführung der so genannten künstlichen Befruchtung (IVF und IVF/ICSI), auch bei unverheirateten Paaren. Der Eigenanteil reduziert sich auf 50%. Es werden gesetzlich und privat versicherte Paare gefördert. Wichtig: Erst wenn den antragstellenden Personen der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugestellt wurde, kann mit der Behandlung begonnen werden. Ansonsten verliert man seine Ansprüche. Ein gültiger Behandlungsplan (gesetzliche Krankenkasse) bzw. Kostenübernahme- oder Kostenübernahmeablehnungsbescheid der privaten Krankenkasse und ein separates ärztliches Attest müssen zur Antragsstellung vorliegen

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