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Verhalten in der Schwangerschaft

Es stellt sich oft eine Vielzahl von Fragen zum „richtigen Verhalten“ in der Frühschwangerschaft. Auf manche gibt es klare Antworten, wie die nach dem Nikotin- oder Alkoholgenuss: Nein! Andere Fragen können nicht so klar beantwortet werden. Wir möchten Ihnen trotzdem einige Hinweise aus unserer Sicht geben:

Ernährung

Hierbei ist auf eine ausreichende Jodzufuhr zu achten (200 Mikrogramm/die).
AUSNAHME: Sie leiden unter einer Schilddrüsenüberfunktion und/oder sog. Autoimmunerkrankung der Schilddrüse.
Natürlich ist eine ausgewogene, ballaststoffreiche Ernährung sinnvoll, zum einen für eine ausreichende Mineral- und Vitaminzufuhr, zum anderen zum Ausgleich, der durch die Schwangerschaft bedingten Verstopfungsneigung.
Auch berücksichtigt werden sollte das ohnehin in der Schwangerschaft erhöhte Kariesrisiko. Vorsicht ist bei Käseprodukten aus Rohmilch geboten, da diese Bakterien enthalten können (sogenannte Listerien), die zur Gefährdung der Schwangerschaft führen können. Bei fehlendem Schutz gegen Toxoplasmose muss auf den Verzehr von rohem Fleisch (z.B. Hackfleisch) verzichtet werden. Auch nach Zubereitung von solchem, muss strikt auf die Händereinigung geachtet werden.

Fliegen

Zahlreiche Untersuchungen haben in den letzten Jahren Ergebnisse zum Einfluss des Fliegens auf verschiedene Parameter der Schwangerschaft dargestellt. Zusammenfassend kann man sagen, dass offenbar für touristische Flüge die Risiken für eine Schwangerschaft minimal sind. Für Flugpersonal ist das Risiko derzeit nicht abschließend zu beurteilen. Generell sollte bei längeren Flugreisen immer auf ausreichend Flüssigkeitszufuhr und auch Bewegung geachtet werden, um das Thromboserisiko nicht durch langes Sitzen unnötig zu erhöhen.

Geschlechtsverkehr

Grundsätzlich ist Geschlechtsverkehr in der Schwangerschaft möglich. In der wissenschaftlichen Literatur finden sich keine Angaben zu einer erhöhten Fehlgeburts- oder Frühgeburtsrate. Lediglich in Risikogruppe (vor allem vorzeitige Wehentätigkeit oder Scheideninfektionen nach der 16. SSW) muss im Einzelfall besprochen werden, auf Geschlechtsverkehr zu verzichten oder Kondome zu benutzen.

Haare färben

Wiederholt wird über verschiedene Risiken des Haarfärbens diskutiert. Nach den bisher bekannten Veröffentlichungen gibt es derzeit keinen Grund grundsätzlich vom Haare färben abzuraten. Für beruflich exponierte Frauen (Friseurinnen) wird allerdings neben einer ausreichenden Belüftung des Arbeitsplatzes die Anwendung von Handschuhen empfohlen.

Röntgenuntersuchungen

Eine einzelne Röntgenuntersuchung, bei der die schwangere Gebärmutter nicht im abgebildeten Bereich liegt, ist harmlos. Das gilt insbesondere für das häufig nachgefragte Zahnröntgen. Auch eine Computertomographie des Abdomens, in der der schwangere Uterus im abgebildeten Bereich liegt, bleibt unter den festgelegten Grenzwerten. Grundsätzlich sollte die Indikation zur Röntgenuntersuchung in der Schwangerschaft natürlich immer zurückhaltend gestellt werden und der behandelnde Arzt immer auf die Schwangerschaft hingewiesen werden.

Sauna/heißes Bad

Untersuchungen zum Einfluss der Sauna bzw. heißerer Bäder auf die Fehlgeburtsrate sind nicht bekannt. Deshalb wird nicht generell von der Nutzung einer Sauna abgeraten. Sollte allerdings eine Schwangerschaft nach einer Hormonbehandlung mit stimulierten Eierstöcken eingetreten sein, sollten Saunagänge nicht erfolgen und heiße Bäder besser nicht genommen werden.

Sport

Hier gilt die generelle Empfehlung, dass schwere Erschütterungen des Unterbauches und Sportarten mit Verletzungsgefahren vermieden werden sollten. Bei einer unauffällig verlaufenden Schwangerschaft ist allerdings grundsätzlich eine sportliche Betätigung problemlos möglich. Längere Aufenthalte in großer Höhe (über 2000 m) sollten allerdings vermieden werden.
Tauchen ist mit vielen möglichen Risiken in der Schwangerschaft verbunden. Hier gibt es die generelle Empfehlung nur zu Schnorcheln oder aber innerhalb der Grenzen, ohne die Notwendigkeit einer Dekompression beim Auftauchen, zu verbleiben.

Stehen, Heben, körperliche Arbeit

Grundsätzlich ist normale körperliche Arbeit mit Stehen und Heben (berufliche Tätigkeit, Hausarbeit, Gartenarbeit) möglich. Es gibt in der wissenschaftlichen Literatur keine allgemein gültigen Grenzwerte für Länge der Arbeitszeit, Länge des Stehens oder das wiederholte Heben von Gewichten am Tag, die mit erhöhten Risiken für die Schwangerschaft einhergehen können. Allerdings gibt es Risikokonstellationen (z.B. nach stattgehabten Aborten) in denen die Situation anders eingeschätzt werden muss.