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Krebsvorsorge

In unserer Praxis bieten wir Ihnen bei gynäkologischen Fragestellungen eine persönliche und herzliche Betreuung auf medizinisch höchstem Niveau an. Unserer Leistungen in der Gynäkologie umfassen die regelhaften Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung gynäkologischer Erkrankungen der Brust und des kleinen Beckens.

Allgemeine Krebsvorsorge

Die allgemeine gynäkologische Krebsvorsorge umfasst die jährliche körperliche Untersuchung der Beckenorgane sowie der Brust (ab dem 30. Lebensjahr) und das altersgestaffelte Screening zur Früherkennung eines Gebärmutterhalskrebses (ab dem 20. Lebensjahr).
Im Rahmen der aktuellen Vorsorgerichtlinien erhalten Frauen zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses eine Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals und ab dem 35. Lebensjahr eine Untersuchung auf das Vorhandensein von HPV-Viren in bestimmten Zeitintervallen.

Ablauf des neuen Zervixkarzinom-Screenings

Seit 1. Januar 2020 ist das organisierte Krebsfrüherkennungsprogramm zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs gültig. Für Sie, als Patientin bedeutet das:

  • Die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung in Form einer Untersuchung des Gebärmutterhalses sowie die Tastuntersuchung der Organe des kleinen Beckens und der Brust bleibt bestehen!
  • Krankenkassen laden anspruchsberechtigte Frauen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren alle fünf Jahre zur Untersuchung ein. Eine Altersobergrenze für die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs besteht nicht.
  • Frauen ab 35 Jahren haben alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test haben (Ko-Test). In diesem Screening wird ein Abstrich zur Erkennung von Zellveränderungen am Gebärmutterhalskrebs und gleichzeitig ein Test zur Erkennung von humanen Papillomviren durchgeführt.
  • Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren haben wie bisher Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung zur Erkennung von Zellveränderungen am Gebärmutterhals.
  • Der Nachweis von Humanen Papillomviren im Abstrich bedeutet nicht, dass eine Zellveränderung am Gebärmutterhals nachgewiesen wurde!
    Er gibt uns lediglich Aufschluss über ein möglicherweise erhöhtes Risiko für diese Zellveränderungen.
  • Bei Nachweis von humanen Papillomviren im Abstrich und ansonsten unauffälliger Untersuchung im Zellausstrich, wird ihr Vorsorgeintervall, je nach Empfehlung Ihres behandelnden Arztes angepasst.
  • Ab dem 50. Lebensjahr erfolgen zusätzlich zur Vorbeugung einer Darmkrebserkrankung eine Beratung, die rektale Untersuchung sowie in zweijährigen Intervallen der immunologische Stuhltest (iFOBT). Der immunologische Stuhltest erfasst Blutbeimengungen im Stuhl, die auf krankhafte Veränderungen des Darmtraktes hindeuten können. Dieser kann durch eine Darmspiegelung ab dem 55. Lebensjahr ersetzt werden.

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit auf ein großes Repertoire an zusätzlicher Diagnostik und individuellen Therapien zurückzugreifen, die Sie als Wahlleistung beziehen können, z.B. transvaginaler Ultraschall.


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